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Lastschriften

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F.: Unterstützt DTA-Überweisung neben Überweisungen auch Lastschriften?

A.: Ja, es können auch Lastschriften erzeugt und in die DTA-Datei geschrieben werden. Die Einzugsermächtigung bzw. der Abbuchungsauftrag kann ebenfalls ausgedruckt werden. Es ist allerdings zu beachten, dass auf einem Datenträger entweder nur Überweisungen oder nur Lastschriften enthalten sein dürfen. Daher empfehlen wir, für Überweisungen und Lastschriften separate Konten in den Einstellungen einzurichten.

F.: Ist es möglich, mit Verschiedenen Benutzern / Installationen auf einen Datenbestand zuzugreifen?

A.: Ja. Generell kann der Pfad zur Anwendungsdatenbank unter "Einstellungen" angegeben werden. Die Anwendungsdatenbank kann sich dabei auf einem Netz-Laufwerk befinden und es können mehrere Installationen die selbe Datenbank verwenden. Auch können Sie die Datenbank auf dem lokalen Computer unter "Gemeinsame Dateien" ablegen, um allen Benutzern des Computers Zugriff auf den Datenbestand zu geben. Beachten Sie das Kapitel Netzwerk- und Mehrbenutzer-Betrieb in der Hilfe.

F.: Was ist der Unterschied zwischen einer Lastschrift und einer Lastschrift als Abbuchungsauftrag?

A.: Bei einer Lastschrift als Abbuchungsauftrag muss dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen ein vom Zahlungspflichtigen unterschriebener Auftrag vorliegen, der das Institut berechtigt, die Lastschrift zu verbuchen. Bei einer Einzugsermächtigung liegt dem Zahlungsempfänger eine vom Zahlungspflichtigen unterschriebene Einzugsermächtigung vor. Letztere ist widerruflich, erstere in der Regel nicht.

F.: Kann ich auch SEPA-lastschriften erstellen?

A.: Nein, bisher werden nur SEPA-Überweisungen unterstützt. SEPA-Lastschriften sind für die nächste Vollversion von DTA-Überweisung geplant.

F.: Warum werden SEPA-Lastschriften bisher noch nicht unterstützt?

A.: Der EPC (European Payment Council), der mit der Einführung von SEPA in Europa beauftragt ist, hat erst für 2012 verbindliche Regelungen geltend gemacht, die verschiedene Gesetzeslagen bzgl. Lastschriften entsprechend berücksichtigen.